Patienten-Info
Liebe Patienten,Wir möchten ihnen einen Einblick über unsere Philosophie und Prinzipien, aber auch zur Preisgestaltung geben.
Behandlungszeit/Qualität
Sie treffen auf ein motiviertes Team das bestens ausgebildet an ihre Behandlung herangehen wird.
Unsere Therapeuten verfügen über entsprechende Fortbildungen, die die Qualität der Therapien sichern.
In der ersten Behandlung erstellen wir anhand eines Befundes ihr Behandlungskonzept.
Wir werden Sie zur Schmerzsymptomatik befragen und Strukturen eingrenzen.
Beispiel:
Sie kommen mit akuten Schmerzen im Knie zu uns.
Unsere Aufgabe ist es, zu ermitteln, woher diese Beschwerden kommen.
Wir bekommen über die Heilmittelverordnungen selten konkrete Diagnosen des Arztes, sondern nur maschinell vorgefertigte Leitsymptomatiken.
Es kann sein das die Ursache der Beschwerden im Knie liegt, jedoch können die Beschwerden auch durch eine Fehlstellung des Beckens verursacht werden.
Hierzu bedarf es diverser Tests.
Anders verhält es sich auch nicht bei Eingriffen, Operationen oder Gelenkersatz.
Hier werden anhand vorgegebener Prinzipen gezielt alle Techniken der Physiotherapie eingesetzt, um eine optimale Genesung zu ermöglichen.
Eine langfristige Erarbeitung eines Eigenprogramms wird bei erkennbarer Verbesserung des Zustandes auch Bestandteil ihres Behandlungsplans.
Nur so erreichen wir eine Verbesserung.
Unsere Mitarbeiter führen regelmäßig interne Fortbildungen durch und machen Übergaben von Patienten um eine gleichbleibende Qualität ihrer Behandlungen zu gewährleisten.
Behandlungsdauer
Leider sind alle Anwendungen budgetiert und durch die Heilmittelrichtlinien limitiert.
Die einzelnen Fortbildungsmaßnahmen der Therapeuten sind ein großer Kostenfaktor, der nicht durch die Krankenkassen abgedeckt oder erstattet wird.
Zudem ist trotz etlicher Verhandlungen der Berufsverbände der Physiotherapeuten, die Erstattung der physiotherapeutischen Leistung immer noch auf einem sehr geringen Niveau.
Bei gesetzlich Versicherten Patienten werden nur 15-20 min Behandlungszeit für die herkömmliche Krankengymnastik bezahlt.
Dies ist natürlich nicht kostendeckend für einen Praxisbetreiber.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, das im Vergleich operative Eingriffe oft weitgehend das 100 fache an Kosten aufwerfen- ist diese Situation natürlich wirklich ein „Witz“.
Unsere Berufsgruppe darf diese Situation aber einfach nicht mehr hinnehmen,
denn sonst wird sich nichts an der Preisgestaltung ändern.
Der „Leitragende“ ist natürlich wie immer der Patient.
Es stehen immer wieder Verhandlungen mit den Krankenkassen an, die aber keine nennenswerten Veränderungen erbracht haben.
Um jedoch ein sinnvolles Behandlungsergebnis zu erzielen, dauern die Behandlungen bei uns 20-25 min.
Es gibt im Vergleich allerdings nicht wenige Therapeuten, die nur noch im 15 min Takt ihre Behandlungen durchführen.
Dies ist unserer Meinung nach aber weder den Mitarbeitern noch dem Patienten zumutbar.
In Einzelfällen behandeln wir auch mal 30 min, allerdings abhängig vom Beschwerdebild, dem Behandlungsumfang und Schweregrad- zum Beispiel chronische Erkrankungen.
Es besteht jedoch kein geregelter Anspruch darauf.
Wir arbeiten mit einer Erst-Anamnese nebst Befunderhebung und zielgesetzten Behandlungsmaßnahmen, um ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Der Mensch steht bei uns im Fokus und daran ändert auch die Beschneidung der Krankenkassen nichts.
Wir hoffen jedoch, dass wir langfristig die Krankenkassen mit Qualität und zufriedenen Patienten überzeugen können, ihre Preisgestaltung zu überdenken.
Umwandlung von Rezepten
Ein weiteres wichtiges und leidliches Thema ist leider auch die „Umwandlung“ von Rezepten.
Es ist immer noch in vielen Praxen Gang und Gebe, auf Wunsch des Patienten Rezepte umzuwandeln.
Sie kommen mit einem Krankengymnastik Rezept und möchten dafür Massagen.
Ein oft verständlicher Beweggrund aber leider strafbar.
Es handelt sich dabei definitiv um Kassenbetrug, der wenn er „auffliegt“ mit sofortiger Schließung der Praxis verbunden ist, nebst Verlust aller Arbeitsplätze.
-Auch der Patient wird haftbar gemacht.
Dies ist ein Risiko, welches wir nicht tragen können und auch nicht wollen, auch wenn es viele Kollegen noch so machen.
Dafür bitten wir Sie um Verständnis!
Anderseits ist es immer im Ermessen des Therapeuten zu entscheiden welche Therapie für Sie sinnvoll ist. Und da kann sicher auch eine klassische Massage therapeutisch angezeigt sein innerhalb ihrer Behandlung.
Wir haben aber auch immer mal interessante Angebote und bezahlbare Gutscheine für Sie.
Rezeptänderungen
Es kann passieren, dass Sie zu uns mit einem Rezept kommen, welches laut der Heilmittelrichtlinien nicht korrekt ausgestellt wurde.
Dieses Rezept können wir dann leider nicht annehmen, weil die Krankenkassen ein falsch ausgestelltes Rezept nicht erstatten- wir würden also umsonst arbeiten.
Normalerweise genügt ein Anruf beim Arzt und das Rezept wird geändert.
Das übernehmen wir gern für Sie!
Leider gibt es Ärzte die es uns nicht so einfach machen und Sie selber noch mal beim Arzt erscheinen müssen für Änderungen.
Bitte haben Sie daher Verständnis wenn etwas geändert werden muss.
Wir wollen Sie sicherlich nicht ärgern.
Gesetzliche Zuzahlung
Es wurde vom Gesetzgeber für den Patienten ein Eigenanteil für physiotherapeutische Leistungen festgelegt.
Es ist kein willkürlicher Anteil der von uns erhoben wird, sondern ein fester Satz von 10 Euro plus 10 Prozent des Rezeptwertes.
In Einzelfällen und bei geringen Einkommen kann man von der Zuzahlung befreit werden.
Dazu kann ihnen ihre Krankenkasse im Detail Auskunft geben.
Privatversicherte / Beihilfe Patienten
Lieber Privatpatient,
In den letzten Jahren häufen sich leider die Berichte, dass Privatversicherte Probleme bei der Kostenerstattung physiotherapeutischer Leistungen haben.
Nachfolgend geben wir ihnen einige Hinweise zum Umgang mit Versicherungen und
informieren sie über geltende Regelungen.
Zunächst mal sei gesagt, dass wir entgegen der weitläufigen Meinungen diverser
Versicherungen nicht an Preise gebunden sind.
Es gibt diesbezüglich nur Richtlinien, die aber nicht den Beihilfesätzen entsprechen.
Die Preise dürfen bis zum 2,3 fachen Satz erhoben werden.
Einige Versicherungen verweigern die vollständige Erstattung der Kosten der Physiotherapie mit dem Argument das sie zu hoch sein.
Jedoch verpflichtet sich die Krankenversicherung zur Erstattung der Kosten von
Heilbehandlungen sofern diese medizinisch erforderlich und angemessen sind.
Es hängt natürlich auch mit ihrem vereinbarten Tarif zusammen.
Aber das Argument das Leistungen nur in Anlehnung der Gebührenordnung der Ärzte
erstattet werden ist falsch. In diversen richterlichen Entscheidungen konnte die
Argumentation der Versicherer widerlegt werden.
Ebenso verhält es sich mit den Beihilfesätzen, diese sind entgegen der Annahme einiger
Versicherer nicht oberste Erstattungsgrenze. Vom Bundesministerium des Inneren wurde bereits 2004 die Pressemitteilung rausgegeben : „Keine Extrawurst für Beamte“. Es wurde darin festgestellt dass der Beihilfesatz nicht kostendeckend ist und jeder Beihilfe Patient eine Zuzahlung leisten muss.
Beihilfesätze dürfen nicht maßgeblich sein für die Erstattungsgrenze.
Es gibt nicht wenige Versicherer, die auch bei Voll-Privatpatienten nur im Rahmen der Beihilfe erstatten, um ihnen einen kostengünstigen Tarif bieten zu können.
Sind sie Beihilfeberichtigt, und bekommen nicht mehr als den Beihilfesatz erstattet,
haben Sie die Möglichkeit den Differenzbetrag selbst zu leisten, wie es bei gesetzlich versichten Patienten im Rahmen des Eigenanteils auch der Fall ist.
Weitere Informationen finden sie auch auf der Internetseite: www.privatpreise.de.
Trotz aller Bürokratie und aller Umstände setzen sie sich mit ihrer Versicherung in
Verbindung. wenn Sie unsicher sind.
Damit Sie einen klaren Überblick über die Behandlungskosten haben, wird bei uns vor
Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung getroffen.
So werden Missverständnisse vermieden.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der verordneten Behandlung.
Wir verzichten auf eine Anzahlung oder Teilzahlung zur Hälfte der Behandlungen.
Wir bitten Sie aber um Zahlung der Behandlungskosten spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
Wir können nicht auf die Zahlungsmodalitäten ihrer Versicherung Rücksicht nehmen.
In Einzelfällen ist auch mal eine andere Regelung möglich.
Qualität/ Grundsätzliches
In jedem Fall können Sie darauf vertrauen, das sie bei uns in guten Händen sind.
Unsere Therapeuten sind bestens ausgebildet und nehmen stetig an Fortbildungen teil,
das spiegelt sich natürlich auch in der Preisgestaltung wieder.
Sie können sicher sein, das wir wissen was wir machen.
Wir locken nicht mit günstigen Preisen, sondern mit angemessener und adäquater Behandlung. Ihre Behandlungszeit wird ausschließlich zu optimalen Therapie genutzt.
Sollten aber dennoch Probleme auftreten, so haben Sie keine Scheu uns anzusprechen.
Unsere Damen an der Anmeldung übernehmen die Terminplanung, die Rechnungsstellung etc.
Um unser Wäscheaufkommen zu reduzieren und die Umwelt nicht zu sehr belasten, freuen wir uns wenn Sie ihr eigenes Laken oder Handtuch zur Behandlung mitbringen.
Sollten Sie ihr Handtuch oder Laken vergessen oder kein eigenen mitbringen wollen, stellen wir ihnen gerne welche zur Verfügung.
Die Kosten hier liegen bei 50 Cent.
Informieren Sie einfach unser Personal wie sie es wünschen.
Bei der Termingestaltung bitten wir Sie um frühzeitige Planung um ihre Wunschtermine zu realisieren. Sollte dann ein Termin doch mal nicht passen, so können Sie diesen bis zu 24 Stunden vorher absagen, Notfälle mal ausgenommen.
Wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wird, müssen wir ihnen den Termin allerdings in Rechnung stellen, wenn unsererseits die Terminlücke nicht neu belegt werden konnte.
Ansonsten finden wir für ihre Wünsche oder Probleme immer individuelle Lösungen und freuen uns auf eine Zusammenarbeit im Sinne ihrer Gesundheit.
Haben sie weitere Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen, so sprechen sie Uns an.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen, bei uns sind sie in guten Händen.
Therapeuten bei der internen Fortbildungen